Bei der Garantie geht es um ein Versprechen, dass für die während der Garantiezeit auftretenden Mängel eingestanden wird. Dieses kann vom Hersteller oder vom Importeur oder auch vom Händler selbst ausgesprochen werden. Für Dauer und Bedingungen gibt es keine Faustregel, daher genau lesen, ob z. B. die Gratis-Reparatur von regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht wird. Bei verlängerter Herstellergarantie gibt es oft einen (europaweiten) Schutz vor Reparaturkosten.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt – hatte. Da sie jedem Konsumenten gesetzlich zusteht, darf sie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.
Die Gewährleistungsdauer verpflichtet den Verkäufer zur raschen und kostenlosen Reparatur oder zum Austausch. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion verlangen; bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln kann sogar die Vertragsauflösung durchgesetzt werden. Die Frist für das Geltendmachen von Mängeln beträgt maximal 2 Jahre!
Faustregel: je eher, desto besser! Innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Ware trägt der Verkäufer die Beweislast. Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf: Bei einem länger als 1 Jahr zugelassenen Fahrzeug ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich – so sie vertraglich festgehalten wurde. Die Konsumentenschutzbestimmungen gelten zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Der private Verkäufer ist also berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.
Mit dem Prädikat "Das WeltAuto. Garantie" gekennzeichnete Autos bieten eine Reihe von Vorteilen, zu denen u.a.:
Dass auch attraktive Finanzierungs- und Versicherungs-Pakete dazu gehören, versteht sich von selbst. In Zusammenarbeit mit der Porsche Bank macht der Händler seinen Kunden maßgeschneiderte Angebote.
Das "Das WeltAuto. Garantie PLUS"-Prädikat umfasst zusätzlich eine erweiterte Gebrauchtwagengarantie, bei der es erst bei höherer Gesamtkilometerlaufleistung zu einer Materialkostenbeteiligung kommt sowie die bewährte bis zu 2 Jahre WeltAuto Mobilitätsgarantie! Der Das WeltAuto Partner Ihres Vertrauens hat alle Details zum Leistungs-Spektrum.