Ausreichend sehen und rechtzeitig gesehen werden – ein Muss, speziell bei schlechten Sichtverhältnissen. Das Unterwegssein mit mangelhafter Lichtanlage erhöht nicht nur das Unfallrisiko, sondern wird auch von der Exekutive geahndet.
KFZ-Beleuchtung: Was ist in Österreich erlaubt und was verboten?
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Begrenzungslicht: vorgeschrieben ohne weiteren Scheinwerfer zur Beleuchtung des abgestellten Fahrzeugs im Ortsgebiet. Erlaubt während der Dämmerung und bei Dunkelheit bei ebenfalls eingeschaltetem Fern- oder Abblendlicht bzw. den Nebelscheinwerfern.
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Abblendlicht: immer erlaubt. Vorgeschrieben bei Dämmerung und Dunkelheit, bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und im Tunnel. Achtung: verpflichtend für Motorräder, außer bei vorschriftsmäßig eingeschaltetem Fernlicht.
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Fernlicht: vorgeschrieben bei Dämmerung und Dunkelheit bzw. Witterungserfordernis. Voraussetzung: höhere Geschwindigkeit als 50 km/h und Nichtausreichen der Straßenbeleuchtung. Gilt auch für Ortsgebiet. Erlaubt, wenn – ohne jemanden zu blenden – über 50 km/h gefahren wird oder ein optisches Warnzeichen abgegeben werden soll.
Verboten: bei ausreichender Straßenbeleuchtung, abgestelltem Fahrzeug, entgegenkommendem Fahrzeug (wenn der Lenker dadurch geblendet werden würde), beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen (in geringem Abstand und ohne zu überholen), vor Fußgänger-Gruppen, im Ortsgebiet.
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Tagfahrlicht: erlaubt nur tagsüber, wenn bei guter Sicht alleine verwendet.
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Nebelscheinwerfer: immer nur gemeinsam mit „Rundumbeleuchtung“ im Falle witterungsbedingter Sichtbehinderungen. Erlaubt auch bei Tag und guter Sicht.
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Nebelschlussleuchten: bei witterungsbedingten Sichtbehinderungen zusätzlich zum Abblendlicht. Zu beachten ist, dass in manchen Ländern für Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED etc. das Mitführen von Ersatzlampensets für Brems- und Blinkerleuchten empfohlen wird.