Kurzform: OM
Fahrzeuge, welche nicht übermäßig Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, haben keine Folgen zu erwarten.
Sie erhalten das Pickerl
In gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen ruft die Pickerl-Überprüfung. Was vielleicht bei der vorigen Überprüfung noch als „leichter Mangel“ durchgegangen ist, geht jetzt gar nicht mehr. Schließlich werden so die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs „besiegelt“.
Pickerl – was mitbringen? Zulassungsschein sowie bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug die entsprechenden Genehmigungspapiere
Ein technisch nicht einwandfreies Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, kann Strafen von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen und zur Abnahme der Kennzeichen führen. Bei einem Unfall sind die Kosten dann selbst zu tragen, wenn die Versicherung keine Haftung übernimmt. Deshalb die festgestellten Mängel, wie sie der Gesetzgeber per definitionem vorsieht, reparieren lassen!
Welche Mängel können am Fahrzeug festgestellt werden?