Wird ein Pkw, ein Motorrad oder ein leichtes Nutzfahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, wird die NoVA fällig. Wir zeigen, wie die NoVA Berechnung am einfachsten funktioniert. Als „Das WeltAuto“ wollen wir hier nur auf Pkw eingehen. Zusätzlich sei gleich erwähnt, dass auf Gebrauchtwagen keine NoVA mehr fällig wird! Wer bei DasWeltAuto stöbert, muss sich also keine weiteren Gedanken mehr machen. Bei Neuwagen ist alles, was Sie zur Berechnung wissen müssen, wie viel CO₂ Ihr Pkw pro Kilometer ausstößt und ob er alternativ betrieben wird.
Seit dem 1. Jänner 2020 wird der CO₂ Ausstoß nach dem WLTP Messverfahren bestimmt, wodurch sich höhere Werte in der NoVA Berechnung ergeben können. Um eine automatische Erhöhung der NoVA zu verhindern, wurde ebenfalls eine neue Berechnungsmethode der NoVA an sich bestimmt.
Seit 1. Juli 2021 wurde auch für leichte Nutzfahrzeuge (N1 bis 3,5 t) die Steuer fällig. Seit 1. Jänner 2025 ist die NoVA abermals verschärft: Der Grenzwert der CO2-Emissionen der NoVA wird weiter gesenkt.
- (CO₂-Ausstoß in g/km – 94) / 5 = Steuersatz (in Prozent)
- Runden Sie den Steuersatz auf volle Beträge auf bzw. ab
- Der zusätzliche Malusbetrag beim Überschreiten eines bestimmten CO₂-Grenzwerts beträgt weiterhin 80 Euro pro Gramm über dem Grenzwert. Dieser beträgt
- bei Pkw (Fahrzeugklasse M1) 155 g/km
- bei leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N1) 208 g/km.
Der Höchststeuersatz liegt bei 80 %.
4. Nun wird dieser Wert auf den Nettopreis des Fahrzeugs angewendet. Dann wird ein Abzugsposten von 350 Euro subtrahiert.
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Formel | (CO₂-Ausstoß – 94) / 5 = Steuersatz | (CO₂-Ausstoß – 97) / 5 = Steuersatz |
Erhöhte NoVA Zahlung Pkw | ab 155 g/km -> plus 80 Euro pro g | |
Erhöhte NoVA Zahlung Leichte Nfz | ab 208 g/km -> plus 80 Euro pro g | |
Abzugsposten | 350 Euro | 350 Euro |
Auch heuer wird die Übergangsregelung für die NoVA-Erhöhung bis 31. März 2025 verlängert (Fahrzeug muss bis dahin geliefert sein). Diese Verlängerung der Übergangsfrist bezieht sich auf bereits vor dem 1. Dezember 2024 abgeschlossene Kauferträge.