Unsere Servicetechniker bei den Partnerbetrieben in Ihrer Nähe bewerten Ihr Fahrzeug nach allen wichtigen Kriterien wie Marktsituation, Kilometerleistung, Zustand, Sonderausstattung, Extras und vielem mehr. Zu den Extras zählt auch eine gültige Autobahnvignette. In die Bewertung einfließen können jedoch nur Jahresvignetten bis zur Jahresmitte. Die Möglichkeit, eine Tauschvignette der ASFINAG zu erhalten, wie es beim Scheiben-Tausch möglich ist, ist beim Autoverkauf nicht gegeben. Als Begründung sieht die ASFINAG hier den Bezug der Vignette zum Fahrzeug, weshalb eine Übertragung auf ein anderes Kfz ausgeschlossen wird. Um die Vignette auch entsprechend bewerten zu können und sicherzustellen, dass diese ihre Gültigkeit behält, ist es unbedingt notwendig, den Kontrollabschnitt sowie die Rechnung der Vignette zum vor-Ort-Termin mitzubringen.
Die ASFINAG gewährt neben dem Bruch der Windschutzscheibe nur in einem weiteren Fall das Recht auf eine Ersatzvignette, und zwar dann, wenn die Jahresvignette versehentlich entwertet wurde. Ist dies der Fall, besteht bis Ende März des laufenden Jahres die Möglichkeit, eine Ersatzvignette zu erhalten. Dafür müssen Sie ein auf der ASFINAG-Website erhältliches Formular ausfüllen, unterschreiben und gemeinsam mit folgenden Dokumenten bei den Service-Stellen der ASFINAG vorlegen:
Beim Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen wird eine gültige Vignette im Verkaufspreis selten berücksichtigt, da an dieser seitens des Käufers nicht immer Bedarf besteht. Wenn Sie sich für den Verkauf Ihres Fahrzeugs über die Plattform www.gibeswiederher.at entscheiden, bewerten unsere Mitarbeiter Ihren Gebrauchten nach allen wichtigen Kriterien zuzüglich Sonderausstattung, Zubehör und Extras. Damit garantieren wir Ihnen einen attraktiven Preis für Ihren Gebrauchtwagen.