PARKPICKERL - DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN

12.06.2024
Preview Image of PARKPICKERL - DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN

Parkpickerl – das müssen Sie beachten

Da das Parken für mehrspurige Kraftfahrzeuge in ganz Wien seit März 2022 zu festgelegten Zeiten kostenpflichtig ist, können Wiener Anrainer ein Parkpickerl beantragen, mit dem sie Ihr Auto ohne zeitliche Begrenzung und zusätzliche Kosten in ihrem Bezirk abstellen können. Wir haben die wichtigsten Infos rund ums Parkpickerl.

Parkpickerl – was ist das?

Mit dem sogenannten Parkpickerl (seit 1. Oktober 2023 digital; nun wird das Kennzeichen gescannt und geprüft) können die Bewohner von Wien ihr Fahrzeug zeitlich unbegrenzt gegen eine geringe monatliche Gebühr in ihrem Wohnbezirk abstellen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer bekommt das Parkpickerl?

Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, kann für sein Auto ein Parkpickerl beantragen. Sie bekommen dafür nur ein (einziges) Parkpickerl. Wenn Sie allerdings in einem Kleingarten/Gartensiedlung in Wien zusätzlich einen Nebenwohnsitz haben, können Sie dafür ein Saisonpickerl beantragen.

Wo bekomme ich das Parkpickerl?

Das Parkpickerl können Sie persönlich in Ihrem Magistratischen Bezirksamt oder online beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag benötigen Sie u. a. einen amtlichen Lichtbildausweis und den Zulassungsschein des Autos. Je nachdem, ob es sich um ein geleastes Fahrzeug oder privat genutztes Firmenauto handelt, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise Leasingvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers bzw. über die Zahlung des Sachbezuges oder auch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters, wenn Sie als Selbständiger ein Parkpickerl für ihr privat genutztes Firmenauto beantragen.

Bei der Online-Antragstellung müssen Sie die Unterlagen einscannen und hochladen und brauchen eine Bank- bzw. Kreditkarte für die Zahlung.

Wie viel kostet das Parkpickerl?

Die Kosten variieren, je nachdem ob Sie das Parkpickerl persönlich im Magistratsamt oder online beantragen:


Magistratisches BezirksamtOnline
Bundesabgabe€ 14,30€ 8,60
Verwaltungsabgabe€ 35,70€ 30,70
Parkometerabgabe€ 10 / Monat€ 10 / Monat


*Die Parkometerabgabe muss für mindestens vier Monate und kann maximal für zwei Jahre bezahlt werden.

Wie lange und wo gilt das Parkpickerl?

Das Parkpickerl gilt mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre. Mit dem Parkpickerl können Sie Ihr Auto in Ihrem Bezirk in den Kurzparkzone zeitlich unbegrenzt parken. In Geschäftsstraßen darf Ihr Auto mit dem für den jeweiligen Bezirk geltenden Parkpickerl 1,5 Stunden (Ausnahmen möglich) kostenlos parken, sofern Sie sichtbar eine Parkscheibe einlegen.

Detaillierte Infos finden Sie hier.

up foreward language back ucid car-favorit magnifier share compare-large searchagent