URLAUB IN ITALIEN MIT DEM AUTO

13.07.2022
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Die Urlaubszeit hat begonnen. Ein beliebtes Reiseziel für die ÖsterreicherInnen ist unser Nachbarland Italien. Viele treten ihre Reise mit dem Auto an. Allerdings gelten dort teilweise andere Vorschriften und Regeln im Verkehr. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie in Italien mit dem Auto unterwegs sind. 

Wichtig: Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die derzeit geltenden Einreisebestimmungen für das jeweilige Land. Auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten finden Sie alle relevanten Informationen. 

Was muss man bei sich haben?

In jedem Fall sollten Sie einen Reisepass beziehungsweise Personalausweis mitnehmen, sowie einen Führerschein und Zulassungsschein für das jeweilige Fahrzeug. Bei Reisen mit Kindern werden passende Kindersitze benötigt. Außerdem müssen Sie ein Warndreieck und Warnwesten für alle Insassen mit sich führen. Das Tragen einer Warnweste, außerhalb von Ortsgebieten ist bei einem Unfall oder einer Panne Pflicht, für alle, die das Fahrzeug verlassen. Beachten Sie ebenfalls die Lichtpflicht außerhalb von Ortschaften, die auch tagsüber gilt. Mopeds und Motorräder müssen das Licht auch innerhalb des Ortsgebiets anschalten.

Die richtigen Reifen

Ähnlich wie in Österreich, gilt auch in Italien eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April. Andersrum dürfen gewisse Winter- und Ganzjahresreifen im Sommer (16. Mai bis 14. Oktober) nicht verwendet werden. Welche Reifen dies betrifft, können Sie hier beim ÖAMTC genauer nachlesen.

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten?

  • Ortsgebiet 50 km/h
  • Autobahnen 130 km/h, bei Regen oder Schnee 110 km/h. Ausgenommen Pkw mit Anhänger (80 km/h) und Wohnmobile/Lkw über 3,5 t (100 km/h). Mit Motorrädern mit bis zu 149 ccm dürfen italienische Autobahnen nicht befahren werden.
  • Schnellstraßen 110 km/h, bei Regen oder Schnee 90 km/h. Ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h) und Wohnmobile/Lkw über 3,5 t (80 km/h). Mit Motorrädern mit bis zu 149 ccm dürfen italienische Schnellstraßen nicht befahren werden.
  • Landstraßen 90 km/h, ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h), Wohnmobil/Lkw über 3,5 t (80 km/h) und Motorräder mit bis zu 149 ccm (90 km/h)
  • Bei schlechten Fahrbahn- oder Sichtverhältnissen (starker Regen- oder Schneefall) wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf Autobahnen auf 110 km/h, auf Schnellstraßen auf 90 km/h reduziert. Bei Beeinträchtigung der Sicht durch dichten Nebel dürfen Autofahrer höchstens 50 km/h schnell fahren.
  • Führerscheinneulinge müssen sich an niedrigere Tempolimits halten: In den ersten drei Jahren nach der Ausstellung des B-Scheins dürfen sie höchstens 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen fahren.


Alkohol am Steuer

In Italien gilt eine allgemeine Promille-Grenze von 0,5. Bei Nicht-Einhaltung kann man mit einer Geldstrafe ab 500 Euro rechnen. Für FührerscheinanfängerInnen gilt die 0,0 Promille-Grenze in den ersten drei Jahren. Zwischen 22 und 7 Uhr können die Strafen um ein Drittel höher ausfallen. Wird alkoholisiert ein Unfall verursacht, kann die Geldstrafe doppelt so hoch sein.

Mautsysteme in Italien

In den meisten Fällen ist die Nutzung der Autobahnen in Italien kostenpflichtig. Dabei wird meist zwischen zwei Systemen unterschieden. Bei dem geschlossenen System richtet sich die Gebühr größtenteils nach der Streckenlänge. Hierbei wird ein Ticket bei der Auffahrt gezogen, verlässt man die Autobahn, muss dieses wieder vorgelegt werden. Bei Verlust des Tickets ist die höchstmögliche Gebühr und eine Strafe zu zahlen. Bei einem offenen System wird ein Pauschalbetrag veranschlagt. Dieser wird dann direkt an einer Mautstation in bar oder mit einer Bankomat- beziehungsweise Kreditkarte gezahlt. Besitzen Sie einen Telepass oder eine VIAcard können die Gebühren automatisch mit diesen beglichen werden.

Weitere Tipps

Bei dem Telepass handelt es sich um eine Mautbox, welche an der Windschutzscheibe angebracht wird. Die Erfassung und Bezahlung der Gebühren erfolgt dann automatisch. 

Zusätzlich gibt es auch das Free-Flow-System. Dieses gilt auf den Autobahnen A36, A59 und A60 im Norden Mailands. Hier wird das Kennzeichen automatisch registriert und die Gebühr kann entweder innerhalb von 15 Tagen online überwiesen, per Telepass oder an verschiedenen Servicestellen der Autobahn bezahlt werden.

Für den Notfall sollten Sie diese Notrufnummern kennen:

  • Feuerwehr: 115
  • Polizei: 113
  • Rettung: 118


In unserem Blogbeitrag zum Thema Verkehrsstrafen im Ausland finden Sie noch weiterführende Informationen. Einfach Italien im Dropdown-Menü auswählen und schon sind Sie gut vorbereitet.

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