IST RECHTS ÜBERHOLEN IMMER VERBOTEN?

04.01.2024
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Auf Österreichs Autobahnen und mehrspurigen Straßen gilt eine klare Regel: Rechts überholen ist grundsätzlich verboten. Das Rechtsfahrgebot, festgelegt in der Straßenverkehrsordnung (StVO), besagt, dass auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen vorrangig der rechte Fahrstreifen zu nutzen ist.

Rechtsfahrgebot

Das Rechtsfahrgebot ist auf allen mehrspurigen Straßen, einschließlich Autobahnen und Stadtautobahnen, verpflichtend. Die Regel ist simpel: Prinzipiell sollte der rechte Fahrstreifen bevorzugt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein weiteres langsameres Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt und ein unmittelbarer Wechsel auf den ersten Fahrstreifen unzumutbar ist. Dabei darf jedoch der Verkehrsfluss nicht behindert werden und beim Fahrstreifenwechsel muss unbedingt darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Ein prüfender Blick in alle Richtungen gewährleistet die Sicherheit. Lesen Sie hier das Rechtsfahrgebot noch einmal nach

Ausnahmen des Rechtsüberhol-Verbots

Es gibt spezifische Ausnahmefälle, in denen das Rechtsüberholen erlaubt ist. Zum Beispiel darf rechts überholt werden, wenn der Vordermann die Absicht signalisiert, nach links abzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zu wechseln und bereits eingeordnet ist. Auch Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, vorausgesetzt der Abstand zum rechten Fahrbahnrand ist ausreichend groß. 

Insbesondere im Berufsverkehr oder an Baustellen kann es zu dichtem Verkehr kommen. In solchen Situationen ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren, vor allem auf Stadtautobahnen. Wenn auf dem rechten Fahrstreifen eine Kolonne (mindestens drei Fahrzeuge) schneller ist als das links fahrende Fahrzeug, ist dies gestattet. Jedoch bleibt das rechts Überholen durch ein einzelnes Fahrzeug weiterhin untersagt. Lesen Sie weitere Tipps zum Thema Rechtsfahren.

Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen nutzen, dürfen ebenfalls rechts überholt werden, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und keine anderen Verkehrszeichen dies verbieten.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Überholverbot generell gilt, sobald eine Gefährdung oder Behinderung eines Verkehrsteilnehmers absehbar ist. Auch ein ungenügender Seitenabstand kann ein Grund für ein Überholverbot sein. Beachten Sie stets aufmerksam die Straßenverkehrsordnung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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