DAS MUSS IN DIE AUTOAPOTHEKE
Auf Nummer sicher mit der ÖNORM V 5101
Wer allerdings eine solche ÖNORM V 5101-Autoapotheke mitführt, geht auf Nummer sicher, dass diese die Mindestanforderungen erfüllt sowie der Inhalt geeignet, sinnvoll und verwendbar zusammengestellt worden und entsprechend verpackt ist.
Ebenso ist das oft diskutierte Ablaufdatum des Erste-Hilfe-Kastens vor dem Gesetz nicht relevant. Dennoch gilt auch hier: Die Haltbarkeit des Kfz-Verbandskastens ist zwar nicht maßgeblich und das Mitführen einer „abgelaufenen“ Autoapotheke nicht strafbar, mit einer „frischen“ sind Sie allerdings abgesichert.
Warum den Verbandkasten tauschen, obwohl er nie verwendet wurde?
Gewisse Produkte verlieren mit der Zeit und durch große Kälte oder Hitze ihre Eigenschaften: Handschuhe werden spröde, der Klebstoff bei Pflastern verliert seine Funktionstüchtigkeit, auch die Sterilität von keimfreiem Material ist nach einigen Jahren nicht mehr gewährleistet. Investieren Sie daher ein paar Euro in eine neue und aktuelle Autoapotheke und verwenden Sie die brauchbaren Bestandteile des abgelaufenen Verbandkastens für Ihre Hausapotheke.
Was zählt zum Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens
Eine ÖNORM V 5101-Autoapotheke beinhaltet in der Regel folgendes Verbandzeug
- 4 Dreieckstücher
- 6 Wundkompressen (10 x 10 cm)
- 1 Verbandstuch (steril und keimdicht verpackt, 40 cm x 60 cm)
- 1 Heftpflasterspule (2,5 cm x 5 m)
- 3 Wundschnellverbände
- 1 Momentverband mittel
- 1 Momentverband groß
- 2 Fixierbinden elastisch (6 cm x 4 m)
- 2 Fixierbinden elastisch (8 cm x 4 m)
- 1 Fixierbinde elastisch (10 cm x 4 m)
- 5 Pflasterstrips, wasserfest (6 x 1,9 cm)
- 1 Einmal-Beatmungshilfe
- 1 Rettungsdecke (210 x 160 cm)
- 2–3 Paar Vinyl-Schutzhandschuhe
- 1 Verbandsschere (kniegebogen)
- 1 Erste Hilfe Anleitung
- Inhaltsverzeichnis
Ist die DIN 13164 für uns relevant?
In Deutschland muss der Inhalt des Kfz-Verbandkasten der DIN 13164 entsprechen, die im Februar 2022 geändert wurde. Das ist allerdings für Österreich nicht relevant, selbst wenn Sie mit ihrem Auto nach oder durch Deutschland fahren, da sich die Mitführpflichten immer nach dem Zulassungsland richten.