URLAUB IN KROATIEN MIT DEM AUTO

12.08.2022
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Die Urlaubssaison ist noch im vollen Gange und auch dieses Jahr zieht es wieder viele ÖsterreicherInnen nach Kroatien. Die meisten sind dabei mit dem Auto unterwegs. Doch auch hier gelten teilweise andere Bestimmungen und Vorschriften als bei uns. Wir klären auf, was Sie beachten müssen. 

Was muss man bei sich haben?

Kinder und Erwachsene sollten stets ein gültiges Reisedokument bei sich haben. Dazu gehören ein Reisepass oder Personalausweis. Der nationale Führerschein gilt nicht als Reisedokument. Dennoch sollten Sie diesen natürlich immer dabei haben, wenn Sie ein Fahrzeug bedienen. Ebenfalls benötigen Sie den Zulassungsschein und, wenn Ihnen das Fahrzeug nicht selbst gehört, eine Benützungsbewilligung. Die Grüne Versicherungs-Karte muss prinzipiell nicht mitgeführt werden, außer Sie sind mit einem Anhänger unterwegs. Werden Sie damit kontrolliert, kann auch der Versicherungsschutz des Anhängers überprüft werden. 

Im Auto müssen Sie Verbandszeug, ein Warndreieck, eine Warnweste, ein Reserverad oder Reparatur-Zubehör und ein Ersatzlampenset mit sich führen. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zusätzlich auch einen Feuerlöscher bei sich haben. Bei einer Panne oder einem Unfall muss außerorts die Warnweste angezogen werden, wenn man das Auto verlässt. Diese Vorschrift gilt für alle Reisegäste. 

Auch die Lichtpflicht in Kroatien sollten Sie beachten. Diese gilt auf allen Straßen für alle Fahrzeuge vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März. MotorradfahrerInnen müssen sich das ganze Jahr, auch tagsüber daran halten. 

Welche Reifen braucht man?

Auf einigen Straßen herrscht in Kroatien eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April, egal wie die Wetterbedingungen sind. Auf den anderen Straßen gilt diese nur bei winterlichen Verhältnissen. Bei Schnee und Eis dürfen Schneeketten verwendet werden, wenn diese an den Antriebsrädern befestigt werden. Das Verwenden von Spike-Reifen ist allerdings untersagt. 

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten?

  • Ortsgebiet 50 km/h
  • Autobahnen 130 km/h bei Fahrzeugen bis 3,5 t, darüber gelten 90 km/h
  • Schnellstraßen 110 km/h bei Fahrzeugen bis 3,5 t, darüber gelten 80 km/h
  • Landstraßen 90 km/h bei Fahrzeugen bis 3,5 t, darüber gelten 80 km/h

Bei kroatischen AutofahrerInnen unter 25 Jahren gelten andere Bestimmungen. Für diese gilt: Auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten sich auch österreichische AutofahrerInnen daran halten.

Alkohol am Steuer

Prinzipiell gilt in Kroatien eine Promille-Grenze von 0,5. Bei unter 24-Jährigen sowie FahrzeuglenkerInnen von 3,5 Tonnern und BerufskraftfahrerInnen gibt es keine Toleranz. Diese müssen sich an die 0,0 Promille-Grenze halten. 

Maut in Kroatien

Die Mautgebühren in Kroatien sind streckenabhängig. Wenn sie eine Strecke mit Mautpflicht befahren, erhalten Sie bei der Auffahrt ein Ticket. Dieses muss bei der Abfahrt vorgelegt werden. Der zu zahlende Betrag richtet sich dann nach der Länge der gefahrenen Strecke und nach der Fahrzeugkategorie. 

Weitere Tipps

Beachten Sie, dass Sie bei der Ausreise aus Kroatien nach Slowenien als EU-BürgerIn und Angehörige von Drittstaaten einen internationalen Grenzübergang nutzen müssen. Dies liegt an der Schengengrenze zwischen Slowenien und Kroatien. Bei Verstoß dieser Verordnung können Strafen von bis zu 1.200 Euro für jeden Insassen erteilt werden. 

Wie bei uns, ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet. 

In unserem Blogbeitrag zum Thema Verkehrsstrafen im Ausland finden Sie noch weiterführende Informationen. Einfach Kroatien im Dropdown-Menü auswählen und schon sind Sie gut vorbereitet.

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