DER PROBEFÜHRERSCHEIN - WAS MUSS ICH WISSEN?

12.10.2023
Preview Image of DER PROBEFÜHRERSCHEIN - WAS MUSS ICH WISSEN?

Wer bekommt in Österreich einen Probeführerschein? Wie lange dauert die Probezeit? Was gilt während der Probezeit? – Wir haben alle Infos rund um den Probeführerschein.

Seit 1991 gilt in Österreich der Probeführerschein. Während der Probezeit gelten strengere Bestimmungen. Ein Verstoß gegen die Regeln wird u. a. mit „Verlängerung“ geahndet.

Egal welchen Führerschein Sie machen: In den ersten drei Jahren ist jeder ein Probeführerschein (ausgenommen Klasse AM und F). Es gibt allerdings einige weitere Ausnahmen:

  • bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit bei bis zum 21. Geburtstag
  • erweitern Sie die Lenkberechtigung auf weitere Klassen, beginnt die dreijährige Probezeit nicht neuerlich
  • bekommen Sie einen neuen Führerschein nach einem Führerschein-Entzug oder einer abgelaufenen befristeten Lenkberechtigung, gilt die Probezeit-Regelung nicht neuerlich

Warum überhaupt ein Führerschein auf Probe?

Die Idee dahinter: das Unfallrisiko für die Führerscheinneulinge zu reduzieren, da in der Probezeit strengere Regeln gelten.

Welche Regeln gelten für Probeführerschein-Besitzer?

Für Besitzer eines Probeführerscheins gibt‘s strengere Bestimmungen hinsichtlich Alkohol am Steuer und Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Verstöße werden mit einer Nachschulung geahndet. Bei dieser Nachschulung sind in der Regel mehrere Sitzungen und eine Fahrstunde mit dem Fahrlehrer zu absolvieren. Auch eine Nachbesprechung mit einem Verkehrspsychologen steht auf dem Programm.

Ist eine Nachschulung angeordnet, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Sollte zwischen Regel-Verstoß und Anordnung der Nachschulung bereits die dreijährige Probezeit abgelaufen sein, beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr.

Nachstehend eine Übersicht jener Delikte, die während der Probezeit als schwerer Verstoß gelten:

  • Alkoholgrenze 0,1 Promille (statt 0,5)
  • zu schnell fahren: mehr als 20 km/h im Ortsgebiet, über 40 km/h auf Freilandstraßen
  • Handynutzung am Steuer
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
  • Fahrerflucht
  • Vorrang missachten
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Missachtung von Überholverboten
  • Stopp-Tafel überfahren
  • Fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung während des Lenkens eines Autos


Verlängerung bzw. Neubeginn der Probezeit werden übrigens in den Führerschein eingetragen. Das heißt, dass der Scheckkartenführerschein neu ausgestellt werden muss.

Heikel wird’s, wenn ein Besitzer des Probeführerscheins zum dritten Mal verlängern muss und innerhalb dieser Verlängerung wiederum gegen die Bestimmungen verstößt. Dann muss der Amtsarzt eine gesundheitliche Eignung abklären, auch eine verkehrspsychologische Untersuchung muss absolviert werden. Unter Umständen wird dem Probeführerschein-Besitzer sogar die Lenkberechtigung entzogen.

Was gehört zur Nachschulung?

Die Nachschulung besteht normalerweise aus vier Kursabenden bzw. Besprechung mit einem Verkehrspsychologen. Die Kosten dafür muss der Besitzer des Probeführerscheins selbst tragen.

Ist eine Nachschulung angeordnet, verlängert sich wie erwähnt die Probezeit um ein weiteres Jahr bzw. es beginnt ein neuerliches Probejahr, und zwar dann, wenn die Probezeit in der Zeit zwischen Begehen des Delikts und Nachschulungs-Anordnung abgelaufen ist.

Die Probezeit selbst wird nicht in den Führerschein eingetragen, die Verlängerung oder der Neubeginn schon.

Kommt es während der dritten Probezeitverlängerung zu einem schweren Verstoß, wird ein amtsärztliches Gutachten sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung verlangt und unter Umständen die Lenkberechtigung entzogen.

up language foreward back share magnifier ucid searchagent compare-large car-favorit