DARF ICH OHNE AUSSENSPIEGEL FAHREN?

21.11.2022
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Ist das Fahren ohne Außenspiegel oder mit einem beschädigten Außenspiegel wirklich strafbar ? Ab wann gilt ein Spiegel denn als kaputt? All das erfahren Sie hier.

Was ist, wenn ich ohne Außenspiegel fahre?

Sollte man beim Einsteigen ins Auto bereits bemerken, dass auf einer Seite der Außenspiegel komplett fehlt, so darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden. Das Fahren ohne Außenspiegel ist strafbar und im Kraftfahrgesetz §23 niedergeschrieben. So muss das Fahrzeug mit entsprechenden Spiegeln ausgestattet sein, sodass der Fahrer von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann. Kann er das aber wegen eines fehlenden Außenspiegels nicht mehr, gilt das als sogenannter “schwerer Mangel”. In Folge müssen Sie ihr Fahrzeug also stehen lassen oder einen Abschleppdienst rufen, um ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und den Schaden zu reparieren.

Wann gilt ein Außenspiegel als kaputt?

Bei einem beschädigten Außenspiegel kommt es immer darauf an, welches Ausmaß die Beschädigung angenommen hat und ob Sie mit dem Spiegel noch ausreichend Sicht neben und hinter Ihrem Fahrzeug haben. Falls entweder das  Spiegelglas gebrochen ist oder der gesamte Außenspiegel abgerissen wurde, ist umgehend eine Werkstatt aufzusuchen. Einen abgebrochenen Spiegel nur notdürftig zu befestigen, kann zudem andere Verkehrsteilnehmer gefährden, denn Vibrationen und der Fahrtwind können nicht korrekt montierte Außenspiegel wegreißen. Sollten Sie aber noch alles überblicken können und der Spiegel sitzt fest, so gibt es keinen Grund zur Sorge, im Zweifelsfall gilt aber, fahren Sie zur nächsten Werkstatt und lassen Sie den Spiegel austauschen, um die Rundumsicht zu gewährleisten. 

Reicht im Notfall ein Seitenspiegel?

Nein, selbst in Ausnahmefällen ist wichtig, dass Sie die Rundumsicht auf beiden Seiten neben und hinter Ihrem Fahrzeug gewährleisten können. Es ist nicht erlaubt nur mit dem linken oder mit dem rechten Seitenspiegel weiterzufahren und anstelle des fehlenden Außenspiegels den Innenspiegel weiter nach links oder rechts einzustellen. Sollten Sie jedoch mit nur einem Seitenspiegel fahren, so können Sie mit einem saftigen Bußgeld bestraft werden.

Strafe für einen kaputten oder fehlenden Außenspiegel

Aber nicht nur ein kaputter oder fehlender Außenspiegel, sondern z.B. auch eine die Rundumsicht beschränkende Beladung des Autos kann Ihnen eine teure Strafe einhandeln. Bis zu 5.000 € kann ihnen das Fahren ohne Außenspiegel bzw. Ohne Gewährleistung der Rundumsicht kosten. 

Kann der Außenspiegel selbst repariert werden?

Die Antwort ist ja. Die Voraussetzung dafür ist nur, dass danach die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des Außenspiegels gegeben ist (Rundumsicht) und eine dauerhafte Haltbarkeit gegeben ist und somit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnte, falls der reparierte Spiegel den Witterungsverhältnissen und Fahrtwind standhält. Im Zweifelsfall gilt auch hier - lieber zur Werkstatt und ein neues Spiegelglas bzw. den Außenspiegel von einem Profi einsetzen oder reparieren lassen. 


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