WUNSCHKENNZEICHEN FÜR IHR AUTO
Wie lange ist ein Wunschkennzeichen gültig?
Das KFZ-Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung. Nach Ablauf dieser 15 Jahre verliert das Wunschkennzeichen automatisch an Gültigkeit, falls kein Antrag auf Verlängerung eingebracht wurde. Dieser Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ende der Frist gestellt werden. Es kann auch während dieser 15 Jahre auf das Wunschkennzeichen verzichtet werden. Dann muss das Wunschkennzeichen gegen ein normales KFZ-Kennzeichen ausgetauscht werden.
Sie haben auch die Möglichkeit das Wunschkennzeichen reservieren zu lassen. Wenn Sie die Reservierung nicht in Anspruch nehmen, erlöscht diese nach fünf Jahren.
Tipp: Wer noch auf der Suche nach dem perfekten Wunschkennzeichen ist, sollte einen Blick in unseren Beitrag über Wunschkennzeichen-Ideen werfen.
KFZ-Wunschkennzeichen beantragen
Für die Ausstellung eines Wunschkennzeichens werden eine Meldebestätigung und bei Firmen ein Firmenbuchauszug benötigt. Für die Bestellung bei der Zulassungsstelle müssen Sie die Bestätigung der Bewilligung vorzeigen können. Dann steht Ihrem Wunschkennzeichen nichts mehr im Weg.
Die Bestellung eines Wunschkennzeichens dauert in der Regel ca. vier Werktage und kann dann bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle abgeholt werden.