WAS DARF ICH MIT WELCHEM FÜHRERSCHEIN ZIEHEN?
Achten Sie auf Ihr Gewicht!
Ihr eigenes ist damit natürlich nicht gemeint, sondern das der Fahrzeuge. Informieren Sie sich also zuallererst über Fakten wie Anhängergewicht, hz Gesamtgewicht, Anhängelast und Stützlast (in den Zulassungsscheinen von Zugfahrzeug und Anhänger zu finden bzw. lässt sich das momentane/tatsächliche Gewicht nur wiegen oder zusammenrechnen).
Prinzipiell werden folgende Anhänger unterschieden:
- Leichte Anhänger: Anhänger bis 750 kg hz Gesamtgewicht (meistens ungebremst, es gibt auch gebremste)
- Schwere Anhänger: Anhänger über 750 kg g hz Gesamtgewicht (müssen gebremst sein)
Das Gewichtsverhältnis muss passen
- Leichte ungebremste Anhänger dürfen Sie ziehen, wenn das Eigengewicht des Zugfahrzeuges PLUS 75 kg MEHR ausmacht als das Doppelte des momentanen Anhängergewichtes (Eigengewicht PLUS Zuladung).
Beispiel: Eigengewicht Zugfahrzeug 1.055 kg + 75 kg = 1.130 kg. Die Hälfte davon ist 565 kg – der Anhänger inklusive Zuladung darf also nur weniger als dies 565 kg wiegen.
- Bei gebremsten schweren Anhängern darf das momentane Anhängergewicht (Eigengewicht PLUS Zuladung) das hz Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (Ausnahme bei Gelände-Fahrzeugen Klasse M1 und N1 (Zusatz “G” im Zulassungsschein). Hier ist es das 1,5-fache des hz Gesamtgewichts). Und ebenso wenig dürfen die genehmigten Maximalwerte für Anhänge- und Stützlast überschritten werden!
Welchen Führerschein brauche ich nun für das Ziehen eines Anhängers?
Auch hier sind wieder die Gewichtslimits zu beachten. Wir konzentrieren uns auf das Ziehen von Anhängern mit einem Pkw – und daher auf den B-Führerschein, mit dem grundsätzlich Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg hz Gesamtgewicht gelenkt werden dürfen.
Klasse B:
Mit dem normalen Pkw-Führerschein dürfen Sie ziehen:
- einen leichten Anhänger bis zum hz Gesamtgewicht des Gespanns von 4.250 kg
- einen schweren gebremsten Anhänger, wenn das hz Gespann-Gesamtgewicht nicht höher ist als 3.500 kg und wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Gewicht plus Beladung) weder das hz Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (Ausnahme bei M1G und N1G siehe oben)noch den in der Zulassung eingetragenen Wert übersteigt.
Klasse B mit Code 96 (Zusatzausbildung, Code 96 muss im Führerschein eingetragen werden)
Mit dem Führerschein B + Code 96 dürfen Sie ziehen:
- einen leichten Anhänger bis zum hz Gesamtgewicht des Gespanns von 4.250 kg
- einen schweren Anhänger bis zum hz Gespanngesamtgewicht von 4.250 kg, das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf dabei nicht höher sein als das hz Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (Ausnahme bei M1G und N1G siehe oben) und auch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden
Führerschein Klasse BE:
Mit dem Führerschein BE dürfen Sie ziehen:
- Anhänger bis zu 3.500 kg hz Gesamtgewicht. Das hz Gespanngewicht darf maximal 7.000 kg betragen.
- Das momentane Anhänger-Gesamtgewicht darf nicht höher als das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs sein. Auch die Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.