DER SCHECKKARTENFÜHRERSCHEIN

04.09.2019
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Freiheit auf 4 Rädern: Mit 17 oder 18 Jahren ist die Aussicht auf den Führerschein und ein eigenes Auto zum Greifen nah. Denn nach der bestandenen Führerscheinprüfung ist man im Besitz der Lenkberechtigung – seit März 2006 in Form eines Scheckkartenführerscheins.

Was viele nicht wissen: Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig. Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Das genaue Datum steht als Punkt 4b auf der Vorderseite der Karte.

Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden. Dazu braucht es zum derzeitigen Stand keine ärztliche Untersuchung oder erneute Fahrprüfung. Es geht lediglich darum, das Foto zu erneuern und somit die Aktualität zu bewahren.

Der Führerschein ist in der gesamten EU gültig – für Autofahrten außerhalb der EU wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser ist in Kombination mit dem nationalen Führerschein ein Jahr lang gültig und kann in Österreich bei Autofahrerclubs beantragt werden.

Tipp: Immer den Führerschein mitführen! Wer ohne kontrolliert wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

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