NEBELSCHEINWERFER UND NEBELSCHLUSSLEUCHTE - WANN SIND SIE ERLAUBT?

17.11.2023
Preview Image of NEBELSCHEINWERFER UND NEBELSCHLUSSLEUCHTE - WANN SIND SIE ERLAUBT?

Zur Sicherheitsbeleuchtung beim Auto zählen auch Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Doch wann darf ich diese nun einschalten und wann nicht?

 

Die Beleuchtung beim Auto dient vor allem der Sicherheit: Um gut zu sehen und gut gesehen zu werden. Dazu zählen auch Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. (Im Auto sind sie symbolisiert durch Kontrollleuchten, bei denen eine gewellte Linie durch die Lichtstrahlen verläuft.) Vielen Autofahrern ist allerdings nicht ganz klar, wann es nun erlaubt ist, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einzuschalten und wann nicht.

 

Abgesehen davon, dass sich bei missbräuchlicher Lichtverwendung das Unfallrisiko erhöht, müssen Sie – je nach Fall – auch mit Geldstrafen rechnen. (Die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten ist im Kraftfahrgesetz 1967 § 20 und § 99 geregelt.)

Nebelscheinwerfer – wann darf ich sie einschalten?

Generell müssen Nebelscheinwerfer so montiert sein, dass sie nicht höher leuchten als das Abblendlicht. Nebelscheinwerfer dürfen Sie am Tag und bei guter Sicht zusätzlich zum Abblendlicht oder auch stattdessen einschalten.

Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dämmerung und Dunkelheit sowie bei Regen, Nebel oder Schneefall, dürfen Sie die Nebelscheinwerfer ebenfalls verwenden, allerdings aber mit Rundumbeleuchtung.

 

Gut zu wissen: Schalten Sie die Nebelscheinwerfer nur dann ein, wenn die Sicht tatsächlich schlecht ist. Andernfalls könnten Sie andere Verkehrsteilnehmer blenden – und das wiederum ist nicht erlaubt.

Und wann sind Nebelschlussleuchten erlaubt?

Der Einsatz der Nebelschlussleuchten wird ein wenig strenger gehandhabt. Grundsätzlich sollen Nebelschlussleuchten Ihr Fahrzeug bei schlechter Sicht für die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer bereits aus größerer Entfernung gut sicht- und erkennbar machen.

 

  • Das bedeutet, dass Sie die Nebelschlussleuchte gemeinsam mit dem Abblendlicht nur dann einschalten dürfen, wenn durch Nebel, Regen, Schneefall oder ähnliche Wetterlagen schlechte Sicht herrscht.
  • Und weiters, dass Sie die Nebelschlussleuchte wieder ausschalten sollen, sobald ein Fahrzeug aufgerückt ist, da Sie dieses sonst blenden.

 

Wichtig zu wissen: Wird die Nebelschlussleuchte ungerechtfertigt verwendet, droht eine Verwaltungsstrafe.

up language foreward ucid share back magnifier car-favorit searchagent compare-large