VERPFLICHTENDER SPEED LIMITER AB 2022

09.06.2021
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Fast jeder war schon mal mit Rasern oder Dränglern auf den Straßen konfrontiert. Entweder selbst als Autofahrer oder einfach als Verkehrsteilnehmer. Als Hauptursache für Verkehrsunfälle gelten in den meisten Fällen nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU einen Vorschlag verabschiedet, den Speed Limiter ab 2022 für alle Neuwagen verpflichtend zu machen. Dieser ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer, der ähnlich wie ein Tempomat funktioniert. Damit soll erreicht werden, dass die Zahl der Verkehrstoten in Europa um etwa 20 Prozent sinkt.

Was ist INTELLIGENT SPEED ASSISTANCE (ISA)?

 Das System kann mit Hilfe von GPS-Daten und Verkehrszeichenerkennung feststellen, wie hoch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, auf der Straße, auf der Sie sich gerade befinden, ist. Um diese nicht zu überschreiten, drosselt der Speed Limiter automatisch die Motorleistung. Hinzukommt, dass visuelle und akustische Warnsignale ertönen, um den Fahrer aufmerksam zu machen. Natürlich verlieren Sie nicht die Kontrolle über ihr Auto. Sollten Sie ein Überholmanöver starten, können Sie trotzdem schneller fahren, denn diese können bei zu langsamer Geschwindigkeit auch gefährlich sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer lässt sich auch deaktivieren, ist aber jedes Mal, wenn Sie das Fahrzeug neu in Betrieb nehmen, wieder aktiv. Da es sich um ein Paket handelt, umfasst dieses auch den bereits bekannten Spurhalte- und Notbremsassistent.

Andere verpflichtende Fahrassistenten

Neben dem Speed Limiter sollen auch andere Assistenzsysteme verpflichtend in Neuwagen werden. Dazu gehören der Müdigkeitswarner, ein Aufmerksamkeitsassistent, die Einparkhilfe hinten, der Notbremsassistent, crashtesterprobte Sicherheitsgurte, ein automatischer Alkoholtester und, wie oben schon erwähnt, der Spurhalteassistent.

Kommt die Blackbox für das Auto?

In Flugzeugen kennt man bereits die Blackbox. Diese zeichnet Daten auf und ermöglicht es so, die Unfallursache zu finden und zukünftige Unfälle zu vermeiden. Auch in Fahrzeugen soll etwas Ähnliches eingebaut werden. Das heißt, die letzten Sekunden vor bzw. nach einem Unfall sollen aufgezeichnet werden. Somit kann die Ursache schneller festgestellt werden und entsprechende Maßnahmen zur Prävention von Unfällen getroffen werden. Vom Verkehrsministerium wurde bereits bestätigt, dass ausgelesenen Daten nicht an Versicherungen weitergeben werden und auch die letzten vier Ziffern der Fahrgestellnummer unkenntlich gemacht werden. Um den Datenschutz müssen Sie sich also keine Gedanken machen, die Aufzeichnungen dienen lediglich Ihrer und der Sicherheit andere Verkehrsteilnehmer.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Viele neue Fahrzeuge haben bereits einige der Assistenzsysteme verbaut, weshalb die Kosten nicht erheblich steigen werden. Laut Listenpreis der EU-Kommission soll es sich um eine Erhöhung von bis zu 250 Euro pro Fahrzeug handeln.

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