PENDLERPAUSCHALE - WAS IHNEN ZUSTEHT
2022 Erhöhung von Pendlerpauschale und -euro
Durch die steigenden Kosten in vielen Bereichen wurde im März eine finanzielle Entlastung beschlossen, welche sich auch für Pendler:innen vorteilhaft auswirkt. Diese Entlastung enthält unter anderem:
- Pendlerpauschale wird von Mai 2022 bis inkl. Juli 2023 um 50% erhöht
- Pendlereuro wird bis 30. Juni 2023 vervierfacht
- Die Rückerstattung der Sozialversicherung für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird um 100 Euro erhöht
Höhe und Voraussetzungen für Pendlerpauschale
In Österreich ist es abhängig von:
- Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
- Häufigkeit des Pendelns
- gibt es die Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und ist dies zumutbar
Dies gilt nicht für Firmenwagen, die auch für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort genutzt werden.
Bei verschiedenen Voraussetzungen unterscheidet man auch zwischen dem kleinen und großem Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale
Ist Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt und eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich beziehungsweise unzumutbar, steht Ihnen das kleine Pendlerpauschale zu. Die Beträge teilen sich wie folgt auf:
Entfernung | monatl. Betrag | Jahresbetrag |
20 bis 40 km | 58 € | 696 € |
> 40 bis 60 km | 113 € | 1.356 € |
> 40 bis 60 km | 168 € | 2.016 € |
Von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten diese befristeten Erhöhungen
Entfernung | monatl. Betrag zusätzlich |
20 bis 40 km | 29 € |
> 40 bis 60 km | 56,50 € |
> 40 bis 60 km | 84 € |
Großes Pendlerpauschale
Das große Pendlerpauschale steht Ihnen schon ab mindestens 2 Kilometer Distanz von Wohnsitz und Arbeitsplatz zu. Auch hier gilt, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gegeben oder unzumutbar ist. Ohne befristete Erhöhung:
Entfernung | monatl. Betrag | Jahresbetrag |
2 bis 20 km | 31 € | 372 € |
>20 bis 40 km | 123 € | 1.476 € |
> 40 bis 60 km | 214 € | 2.568 € |
> 60 km | 306 € | 3.672 € |
Befristete Erhöhung
Entfernung | monatl. Betrag zusätzlich |
2 bis 20 km | 15,50 € |
>20 bis 40 km | 61,50 € |
> 40 bis 60 km | 107 € |
> 60 km | 153 € |
Häufigkeit des Pendelns
Für den vollen Anspruch muss der Weg zur Arbeit an mindestens elf Tagen im Monat vollzogen werden. Ist dies nicht der Fall, steht Ihnen anteilsmäßig etwas zu.
Häufigkeit des Pendelns | Anteil |
mind. 11 pro Monat | volles Pendlerpauschale |
8 bis 10 Tage pro Monat | zwei Drittel |
4 bis 7 Tage pro Monat | ein Drittel |
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Pendlerpauschale. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsweg einmal in der Woche absolviert wird. Dafür stehen Ihnen ein Drittel des Pendlerpauschales zu. Bei zwei Tagen pro Woche sogar zwei Drittel.
Ebenfalls inkludiert sind Krankenstände und Urlaube, die kein ganzes Kalenderjahr dauern. Während der Karenz gibt es keinen Anspruch auf Pendlerpauschale.
Zumutbarkeit bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
es ist unzumutbar wenn:
- zur benötigten Zeit kein öffentliches Verkehrsmittel auf mindestens der halben Strecke verkehrt
- die einfache Wegstrecke zwischen 60 und 120 Minuten dauert, die entfernungsabhängige Höchstdauer aber überschritten wird (diese liegt bei 60 Minuten, zzgl. einer Minute pro Kilometer der einfachen Wegstrecke)
- der einfache Weg zur Arbeit mehr als 120 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln braucht
Unzumutbarkeit wegen einer Behinderung
Bei einer Behinderung gilt die Unzumutbarkeit:
- bei Besitz eines Behindertenpass gemäß § 29b StVo
- die Unzumutbarkeit im Behindertenpass bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wegen Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung eingetragen ist
Pendlereuro
Bei Bezug des Pendlerpauschale, steht Ihnen zusätzlich auch der Pendlereuro zu. Dieser Betrag wird direkt von der errechneten Steuer abgezogen. Pro Jahr wird der Pendlereuro einmal gewährt und aus der Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mal zwei berechnet. Durch das Entlastungspaket, wird dieser Betrag von Mai 2022 bis Juni 2023 vervierfacht. Das heißt, zum bisherigen Pendlereuro kommen monatlich 0,50 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz dazu.
Wie wird Pendlerpauschale berechnet?
Wie viel beziehungsweise, ob Ihnen das Pendlerpauschale zusteht, können Sie mit Hilfe des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln. Nach der Eingabe bestimmter Daten wird berechnet, ob und in welcher Höhe Ihnen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zusteht. Dieses Ergebnis gilt als rechtlich bindend. Das Formular aus dem Pendlerrechner sollte in ausgedruckter und unterschriebener Form dem Arbeitgeber übermittelt werden, damit das Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. In jedem Fall sollten Sie den Ausdruck aufbewahren.
* In diesem Beitrag geht es um das Pendlerpauschale. Von der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass der sächliche Artikel gesetzlich korrekt ist.