SICHERHEITSABSTAND UND ANHALTEWEG

09.10.2020
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Reaktions-, Brems- und Anhaltewege werden bei der Führerscheinprüfung gerne abgefragt. Wissen Sie noch, welche Formel jeweils dahintersteckt oder wie groß der Sicherheitsabstand zum Vordermann sein sollte? Wir wollen Ihren Wissensstand etwas auffrischen.

Reaktionsweg

Der Reaktionsweg oder die Reaktionszeit ist die Zeit zwischen dem Erkennen der Gefahr bis zur Betätigung der Bremse. Die durchschnittliche Reaktionszeit liegt dabei bei einer Sekunde. Wenn Sie unaufmerksam sind oder Ihre Sicht getrübt ist, kann sich der Reaktionsweg noch weiter verlängern.

Die Formel zur Berechnung des Reaktionswegs lautet:
(Geschwindigkeit : 10) x 3 = Reaktionsweg in Metern

Bremsweg

Der Bremsweg ist die Strecke zwischen Betätigung der Bremse bis zum Stillstand des Fahrzeugs. Er beschreibt, wie viele Meter das Auto bremsend zurücklegt. Witterungs- und Straßenverhältnisse haben dabei großen Einfluss auf die tatsächliche Länge des Wegs.

Formel zur Berechnung des Bremswegs lautet:
(Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10) = Bremsweg in Metern

Formel zur Berechnung des Bremswegs bei einer Gefahrenbremsung lautet:
(Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)/20 Bremsweg in Metern

Anhalteweg

Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammen.

Aber Achtung: Alle angegebenen Formeln sind keine wissenschaftlichen Formeln und ergeben nur einen ungefähren Wert!

Sicherheitsabstand in Österreich

Der Sicherheitsabstand muss immer so gewählt werden, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns, jederzeit anhalten können. Doch was bedeutet das genau? Bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h muss der Abstand zum vorderen Auto mindestens eine Sekunde betragen. Bei 50 bis 100 km/h müssen mindestens zwei Sekunden Abstand eingehalten werden und bei über 100 km/h sollte der Abstand mindestens drei Sekunden lang sein. So will es die Theorie, die in der Praxis leider nur selten eingehalten wird.

Übrigens: Wird auf der Autobahn Ihr Abstand gemessen und liegt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und einer Sekunde droht eine Verwaltungsstrafe. Wer noch knapper auffährt, muss unter Umständen sogar wegen Nötigung vor Gericht.

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