NEUERUNGEN 2022 - WAS SICH FÜR AUTOFAHRER:INNEN ÄNDERT

18.01.2022
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Auch im neuen Jahr kommen wieder einige Neuerungen auf Verkehrsteilnehmer zu. Wir haben uns einen Überblick verschafft und informieren, was sich im Bereich Automobil ändert.

Ökosoziale Steuerreform

Ab Juli 2022 tritt die ökosoziale Steuerreform in Kraft, was bedeutet, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel steigen werden. Beim Diesel sind es ganze neun Cent und beim Benzin um die acht Cent. Es handelt sich im Grunde um eine Mineralölsteuererhöhung sowie die zusätzliche CO2-Bepreisung, die Autofahrer mit zu tragen haben.

Klimabonus 

Um Autofahrer zu entlasten, ist ein regionaler Klimabonus geplant. Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem regionalen Ausgleich zusammen, der ebenfalls bis zu 100 Euro betragen kann. Für Menschen mit Behinderung liegt der Bonus sogar bei 200 Euro. Personen unter 18 dürfen mit der Hälfte des Ausgleiches rechnen. 

Der Bonus richtet sich danach, wie gut der entsprechende Wohnort an öffentliche Verkehrsmittel angebunden ist und an die Gegebenheiten der Infrastruktur. Das heißt, befinden sich Schulen, Behörden, Krankenhäuser etc. in der Umgebung. Für Menschen mit Hauptwohnsitz in Wien gibt es zumindest keinen Regionalausgleich, allerdings haben sie Anspruch auf den Sockelbetrag von 100 Euro. In ländlichen Regionen mit einem schlechten schlechten öffentlichen Verkehrsnetz ist der regionale Ausgleich durchaus gegeben. Unabhängig vom Wohnort erhalten Menschen mit einer Behinderung, die mobil eingeschränkt sind, einen Bonus von 200 Euro. 

Über das Klimaschutzministerium soll die Auszahlung des Klimabonus erfolgen. Dazu gibt es allerdings noch keine genauen Auskünfte, da erst geklärt werden muss, wer die entsprechenden Daten übermittelt.

Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)

Seit 1. Jänner 2022 ist die mVSt für fast alle Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr gestiegen. Ausgenommen sind leistungsschwächere oder effizientere Autos. Hier gibt es entweder nur eine geringe Erhöhung oder gar keine. Für bereits zugelassene Fahrzeuge, gibt es keine Änderung der Besteuerung. 

Menschen mit Behinderung bzw. Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderung können sich seit 29.11.21 von der Versicherungssteuer befreien lassen. Der Hauptwohnsitz aller Zulassungsbesitzer muss dafür im selben Haushalt sein. 

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Für alle Autos, die mehr als 109g CO2 pro Kilometer ausstoßen, steigt die NoVA. Auf 100 Kilometer gerechnet, entspricht das bei Benzin fünf Liter und rund vier Liter bei Diesel. Hier wird es um etwa einen Prozentpunkt teurer. Noch mehr ins Geld geht es bei verbrauchsstärkeren PKW. Zu diesen zählen jene, die 185g CO2 je Kilometer emittieren und einen Verbrauch von ca. acht Litern Benzin oder sieben Litern Diesel haben. Für jedes Gramm, um den man den Grenzwert überschreitet, ist zusätzlich ein Malus von 60 Euro zu zahlen. Für Autos mit einem Verbrauch von 14 Litern Diesel und ungefähr 16 Litern Benzin steigt der Steuersatz sogar auf 60 Prozent. 

Wer vor dem 1. Dezember 2021 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat und dieses vor dem 1. April 2022 geliefert bekommt, ist von der Erhöhung ausgeschlossen.

Elektromobilität

Auch im Bereich Elektromobilität gibt es einige Neuerungen. Für die Führerscheinklasse B ändert sich ab 1. März das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg auf 4.250 kg für Elektroautos. Dies gilt nur für Fahrzeuge von Gütertransporten, hierbei darf das zusätzliche Gewicht lediglich vom Antriebssystem (z.B. Batterie) sein. 

Ebenfalls gibt es Förderungen für die Anschaffung von Elektroautos von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug. Ausgeschlossen davon sind Gebrauchtwagen. Auch für den Ausbau der Ladeinfrastruktur gibt es Geld. Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kann man mit Förderungen unterstützt werden. Diese können zwischen 600 und 30.000 Euro liegen. 

Sollten Sie sich für eine Ladestation Zuhause entscheiden, wird dies durch die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes erleichtert. Für das “Langsamladen” ist jetzt nur noch eine einfache Zustimmungserfordernisse nötig.

Sonstige Neuerungen 

Für alle Wiener Gemeindebezirke gilt ab 1. März 2022 eine flächendeckende Kurzparkzone. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr ist das Parken in allen Bezirken dann nur noch maximal 2 Stunden mit einem gültigen Parkschein gestattet. 

Im Frühjahr wird der “Digitale Führerschein” eingeführt. Dieser ist dann auch auf dem Smartphone hinterlegbar und erübrigt das Mitführen des Originaldokuments. Dennoch ersetzt der Digitale Führerschein den alten nicht, sondern soll lediglich als Ergänzung dienen. 

Neue PKW-Typen müssen ab Juli 2022 bestimmte Assistenzsysteme bei der Fahrzeugtypen Zulassung vorweisen. Dies soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Laut EU-Verordnung sind dann Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren verpflichtend.

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