STRAFZETTEL AUS DEM AUSLAND

29.09.2021
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Die Österreicher und Österreicherinnen lieben es in den Urlaub zu fahren. Besonders in der jetzigen Zeit sind Reisen mit dem Auto in andere Länder sehr beliebt, da sie meist unkomplizierter sind und man dabei flexibel ist. Doch die Urlaubszeit neigt sich langsam dem Ende zu, das heißt Strafzettel aus dem Ausland könnten demnächst eintrudeln. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, sollten Sie einen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden.

Grenzüberschreitende Vergehen

Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass man Strafen aus dem Ausland nicht zahlen muss. In Österreich gilt allerdings die EU-Richtlinie 2015/413, die den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte erlaubt. Das bedeutet, dass ein EU-Mitgliedstaat Daten zum Lenker oder zur Lenkerin anfordern und somit eine Lenkerhebung oder/und eine Anonymverfügung übermitteln kann. Das können Strafen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sein. Das heißt, man sollte diese Strafen keineswegs ignorieren.

Ausführung einer Geldstrafe

Zahlreichen EU-Mitgliedstaaten ist es erlaubt, rechtskräftig verhängte Strafen zu vollstrecken. Diese können dann durch eine Behörde in Österreich vollzogen werden. Auch wenn eine grenzüberschreitende Vollstreckung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann diese im Zuge einer Verkehrskontrolle im „Tatortstaat“ eingetrieben werden.

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU sieht vor, dass Strafen ab 70 Euro durch ein EU-Mitgliedstaat einfordert werden können. Dies gilt, wenn sowohl das Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde als auch der Wohnort des/der Bestraften ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erlassen haben. Ausnahmen sind in diesem Fall Irland und Griechenland.

Sonderregelungen

Für unseren Nachbarstaat Deutschland gibt es einen eigenen Vertrag, der bereits 1988 abgeschlossen wurde. In diesem wurde festgehalten, dass Strafen schon ab 25 Euro gelten und deshalb unbedingt gezahlt werden sollten.

Der Polizeikooperationsvertrag samt Durchführungsverordnung wurde 2012 mit den Nicht-EU-Mitgliedstaaten Schweiz und Liechtenstein geschlossen und ermöglicht eine grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen. Dieser gilt seit dem 1. Juli 2017.

Abnahme des Führerscheins

Wird Ihnen im Ausland der Führerschein abgenommen, gilt das Fahrverbot nur im betreffenden Land. Sie dürfen zwar in Österreich und anderen Ländern weiterhin fahren, könnten dann allerdings eine Strafe wegen Nichtführens des Führerscheins bekommen. In den meisten Fällen wird Ihnen der Führerschein, nach Ablauf der Frist, an die angegebene Wohnadresse geschickt.

Sollte die österreichische Führerscheinbehörde von der Abnahme erfahren, kann es passieren, dass ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung eingeleitet wird. Das ist möglich, wenn das Vergehen im Ausland auch in Österreich zu einer Abnahme des Führerscheins geführt hätte.

Tipp: Wenn Sie kürzlich im Ausland waren oder vorhaben, in einen anderen Staat zu fahren, finden Sie hier eine Übersicht über die Geldbußen von häufigen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland

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