WILDWECHSEL: WAS TUN?

17.10.2022
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In der kühlen Jahreszeit ist Vorsicht geboten, wenn man durch den ländlichen Raum oder durch bewaldetes Gebiet fährt, denn es drohen Wildunfälle. 

Die Tage werden wieder spürbar kürzer und so fällt die Hauptverkehrszeit genau in die Dämmerung oder Dunkelheit, wo viele Tiere besonders aktiv und die Sichtverhältnisse meist schwierig einzuschätzen sind. Hier ist meist eine schnelle Reaktion gefragt.

Wo ist das Risiko für Wildwechsel am höchsten?

Gerade auf Landstraßen besteht hier meistens ein erhöhtes Wildwechsel Risiko sowie an Wald- oder Feldübergängen. Mit dem Abernten der Maisfelder verlieren die Wildtiere ihren sicheren, gewohnten Einstand und sind auf der Suche nach neuen Lebensräumen. Dabei überquert das Wild jetzt öfter und unerwartet die Fahrbahnen.

Was tun bei Wildwechsel?

Gerade im Bereich, wo Wildwechsel Warnschilder angebracht sind, ist es ratsam sehr aufmerksam und vorausschauend zu fahren, den Abstand zum vorderen Fahrzeug entsprechend zu vergrößern und in jedem Fall bremsbereit zu sein. 

Wichtig ist auch, das Blickfeld zu vergrößern und nicht nur den Blick nach vorne zu richten, sondern auch die seitliche Sicht, neben dem Fahrzeug, im Auge zu behalten.

Sichtung von Wild auf der Straße

Sobald man ein Tier sieht, sollte man die Geschwindigkeit drosseln, das Fernlicht abblenden und mehrmals kurz die Hupe betätigen.

Vermeiden Sie in jedem Fall riskante Ausweichmanöver oder abrupte Vollbremsungen, damit gibt man den Tieren ausreichend Zeit, um aus dem Gefahrenbereich zu entkommen. Wildtiere flüchten meistens in Gruppen, und so muss man als Autofahrer damit rechnen, dass mehrere Tiere die Fahrbahn überqueren wollen und auf ein Tier weitere folgen können. 

Was tun, wenn es zum Zusammenstoß kommt?

Wenn es trotz allem zum Zusammenstoß kommt, gilt zu aller Erst Ruhe bewahren! Folgend gilt zuerst die Warnblinkanlage einzuschalten, Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern. Sollten Personen verletzt worden sein, muss man im nächsten Schritt natürlich diese versorgen und die Polizei verständigen und gegebenenfalls die örtliche Jägerschaft informieren. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die etwaige Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden

Verletzte oder getötete Tiere sollte man keinesfalls berühren! Auch wer diese mitnimmt, macht sich strafbar. Die zuständige örtliche Jägerschaft, kümmert sich um das Tier und geht mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem verletzten Tier, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. 

Schäden am Fahrzeug?

Die Schäden am Fahrzeug bekommt man in der Regel nur von einer Kaskoversicherung ersetzt. Ist man als Fahrzeughalter bloß haftpflichtversichert, muss man in der Regel für den gesamten Schaden selbst aufkommen.

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