SO VIEL GELD SPAREN SIE 2024 BEIM KAUF EINES ELEKTROAUTOS!

07.05.2024
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Die wichtigsten Förderungen bei E-Mobilität für Privatpersonen im Überblick

Satte 114,5 Millionen stellt das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) für das Jahr 2023 an Förderungen in der Elektromobilität zur Verfügung. Auch Sie können Sich davon Ihren Teil holen – wir verraten Ihnen, wie!

Wichtig zu wissen: Diese E-Mobilitätsförderung läuft bis 31. März 2025 bzw. solange das geförderte Budget vorhanden ist. (Den Antrag können Sie hier stellen.)

Die größte Summe sparen Sie beim Kauf eines Elektroautos – und zwar bis zu 5.000 Euro! Auch für Ladeinfrastruktur gibt’s nach wie vor Förderungen: bis zu 600 Euro für Wallboxen oder Ladekabel bzw. bis zu 1.800 Euro in einem Mehrparteienhaus.

Diese Fahrzeuge werden gefördert

Grundsätzlich gibt’s Förderungen für Fahrzeuge mit folgenden Kriterien:

  • es muss neu sein
  • der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro nicht überschreiten
  • es muss mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
  • Fahrzeuge mit Tageszulassungen und „Funktionsfahrzeuge“ (beispielsweise Vorführwagen) dürfen einen Zeitraum von maximal 15 Monaten zwischen Erstzulassung und aktuellem Zulassungsdatum aufweisen
  • bei geleasten Fahrzeugen müssen Sie eine Depotzahlung bzw. eine Vorauszahlung vor Antragstellung zumindest in der Höhe der Bundesförderung (netto) leisten und es (unabhängig von der Leasingvertragsdauer) 4 Jahre behalten

Zu den förderungsfähigen Modellen zählen Fahrzeuge M1 bzw. N1 (zur Personen- bzw. Güterbeförderung)

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
  • mit Brennstoffzelle (FCEV)

sowie Elektro-Mopeds und -Motorräder (L1e, L3e) und Elektro-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e).

Das ist bei der Förderung von Ladeinfrastruktur zu beachten

Die Voraussetzungen dafür, dass Sie eine Förderung für Ladeinfrastruktur erhalten, sind:

  • Wallbox und intelligente Ladekabel müssen einen Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus haben
  • Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden
  • bei einer Gemeinschaftsanlage muss die Anlage über ein Lastmanagement verfügen

Gefördert werden:

  • das Gerät (Wallbox oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel)
  • bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen die Installationskosten
  • bei Gemeinschaftsanlagen die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation

Wichtig zu wissen:

  • Ladeinfrastruktur, die beim Lieferumgang des Fahrzeugs dabei ist, wird nicht gefördert.
  • Der Förderantrag für Ladeinfrastruktur kann im Zuge des E-PKW-Kaufs oder separat gestellt werden.

Wann erhalte ich eine Förderung?

Sie erhalten dann eine Förderung, wenn Ihnen der Händler beim Kauf Ihres Fahrzeuges einen E-Mobilitätsbonus gewährt. Und zwar in der Höhe von

  • 2000 € bei Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
  • 500 € bei E-Motorrädern (L3e)
  • 350 € bei E-Mopeds (L1e)

Wichtig zu wissen:

  • Dieser E-Mobilitätsbonus muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
  • Leichtfahrzeuge brauchen keine Gewährung

Soviel Geld können Sie sparen

Die Höhe des Förderbetrags ist mit 50 % der Anschaffungskosten limitiert. Bei einer niedrigen Investition kann es daher vorkommen, dass die nachstehend angeführten Pauschalbeträge geringer ausfallen.

Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:

  • 3.000 € für Pkw mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb
  • 1.300 € für Leichtfahrzeuge
  • 1.800 € für E Motorrad (L3e > 11 kW)
  • 1.200 € für E Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
  • 600 € für E Moped (L1e)

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • 600 € für kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
  • 600 € für kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein-/Zweifamilienhaus
  • 900 € für kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus
  • 1.800 € für kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement als Teil einer Gemeinschaftsanlage in einem Mehrparteienhaus
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