AUTO ABGESCHLEPPT - WAS NUN?

16.11.2022
Preview Image of AUTO ABGESCHLEPPT - WAS NUN?

Hilfe, mein Auto wurde abgeschleppt – was tun? Wir haben alle wichtigen Informationen über anfallende Kosten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihr Auto wiederbekommen.

 

Haben Sie das schon mal erlebt? Sie schlendern seelenruhig zu Ihrem geparkten Auto – und es ist nicht mehr da. Abgeschleppt! Nun ist guter Rat teuer. Wir haben daher zusammengefasst, was zu tun ist und vor allem wie und wo Sie Ihr Fahrzeug wieder zurückbekommen.

Hier werden Autos am häufigsten abgeschleppt

Bevorzugt werden jene Kraftfahrzeuge abgeschleppt, die

  • in zweiter Spur
  • in Bus- oder Straßenbahnhaltestellen
  • vor Hauseinfahrten
  • in Lade-, Taxi-, Abschleppzonen
  • auf Behindertenparkplätzen
  • auf Privatparkplätzen, vor Privateinfahrten
  • über mehrere Parkplätze parkend
  • wegfahrbehindernd für andere Autos
  • verkehrsbehindernd in Park- und/oder Halteverbotszonen
  • auf Durchzugsstraßen
  • generell verkehrsbehindernd
  • ohne Kennzeichen

abgestellt werden.

Wie bekomme ich mein Auto wieder?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug möglichst rasch wiederhaben möchten, handeln Sie in nachstehender Reihenfolge:

1. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle: Das ist – je nach Abstellort – die nächstgelegene bzw. örtlich zuständige Polizeidienststelle und/oder das jeweilige Gemeindeamt. Nähere Informationen, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es aufbewahrt wird, finden Sie auch hier auf oesterreich.gv.at.

2. Informieren Sie sich gründlich: Nichts ist ärgerlicher, als beim Aufbewahrungsort des abgeschleppten Autos zu stehen – und ein Dokument fehlt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Stelle darüber

  • wo das abgeschleppte Auto aufbewahrt wird
  • wann/zu welchen Öffnungszeiten es abgeholt werden kann
  • was es kostet
  • welche Unterlagen mitzubringen sind

3. Folgende Unterlagen müssen Sie mitnehmen:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis
  • den Zulassungsschein
  • einen Eigentumsnachweis bei Autos ohne Kennzeichen (Typenschein oder Kaufvertrag)

4. Diese Kosten fallen an: Die Gebühren sind ganz schön saftig und davon abhängig, wo (Bundesland, verkehrsbehindernd, Privateinfahrt, etc.), von wem (öffentlicher oder privater Abschleppdienst) und ob Ihr Auto mit oder ohne Kennzeichen abgeschleppt worden ist (Nähere weiterführende Infos finden Sie hier). Zu zahlen sind

  • Abschleppgebühr
  • Aufbewahrungsgebühr (wird pro Tag verrechnet)
  • eventuell auch eine Polizeistrafe

 

Gut zu wissen

Denken Sie daran, dass pro Tag Aufbewahrungskosten anfallen. Hat Ihr Auto Kennzeichen, muss es binnen sechs Monaten abgeholt werden, hat es keine Kennzeichen innerhalb von zwei Monaten.

up language ucid share magnifier car-favorit foreward compare-large back searchagent