UNFALL MIT FINANZIERTEM AUTO - WAS NUN?

17.05.2022
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Heutzutage gibt es viele Leute, die sich ein Fahrzeug mit Finanzierung kaufen. Dies ist an sich eine gute Idee, interessant wird es nur, wenn man mit eben diesem Auto einen Unfall hat und die Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Wir klären auf, was in so einem Fall zu tun ist und auf was man als Fahrzeughalter/in achten sollte.

Wer hat Schuld?

Bei jedem Unfall ist es wichtig, die Schuldfrage zu klären. Sollten Sie keinerlei Schuld daran haben, sind Sie meist auf der sicheren Seite. In diesem Fall muss die Versicherung des/der Unfallverursachers/in die vollen Kosten für Reparaturen und Instandsetzung übernehmen. Das heißt man sollte alle Daten austauschen und eventuell die Polizei dazu rufen. Leider entsteht durch einen Unfall oft auch ein Werteverlust. Dies ist wichtig, wenn man das Auto nach Abbezahlung zurückgeben oder verkaufen will. In jedem Fall muss der/die Kreditgeber/in über den Unfall informiert werden. Ist das Fahrzeug weniger als 100.000 Kilometer gefahren und nicht älter als fünf Jahre (seit der Erstzulassung), kann es gut sein, dass der Werteverlust durch den/die Unfallgegner/in ausgeglichen werden muss. 

Sind Sie selbst Schuld am Unfall sieht die Lage etwas anders aus. Hier kommt es vor allem auf die Art der Versicherung an:

  • Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, meistens wird eine Kaskoversicherung beim Fahrzeugkauf abgeschlossen.
  • Die Teilkaskoversicherung deckt oft Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Brand, Wild oder Naturgewalten ab.
  • Am besten fahren Sie mit einer Vollkaskoversicherung. Diese beinhaltet auch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus. Bei einem Totalschaden wird der Kaufpreis zurückerstattet, wenn der Erwerb des Fahrzeugs höchstens 12 bis 18 Monate zurückliegt. Die Zinsen des Kredits sind darin allerdings nicht enthalten. In den meisten Fällen kann Ihnen aber eine Selbstbeteiligung bleiben. 

Finanzierungsart ist genauso wichtig bei einem Unfall

Hier unterscheidet man zwischen einem Zweckgebundenen Autokredit, der Sie verpflichtet, den/die Kreditgeber/in über einen Unfall zu informieren. Bei dieser Art von Kredit wird auf eine Vollkaskoversicherung bestanden, um sich vor einem hohen Werteverlust zu schützen. Sollte es zu einem Totalschaden gekommen sein und man hat selbst Schuld am Unfall, kann die Bank den Kredit fristlos kündigen, da der Zweck des Kredits nicht mehr erfüllt wird. Dann wären Sie im schlimmsten Fall verpflichtet, die gesamte Kreditsumme so schnell wie möglich zurückzuzahlen. 

Bei einem Ratenkredit haben Sie so etwas nicht zu befürchten, da dieser ein reiner Konsumkredit ist. Das heißt, er ist nicht an den finanzierten Gegenstand gebunden. Je nach Versicherung müssen Sie den Schaden des Fahrzeugs dann selbst zahlen, wenn Sie daran Schuld waren. Unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs läuft die Ratenzahlung weiter. Diese laufen auch bei einem Totalschaden weiter. 

Bevor Sie sich ein finanziertes Fahrzeug kaufen, sollten Sie abschätzen, ob Sie genug Eigenmittel haben, um im Falle eines Unfalls gewisse Kosten zu übernehmen. Entscheidend ist dabei immer die Art der Versicherung. Wenn Sie sich eine Vollkaskoversicherung leisten können, ist diese immer ratsam, da die meisten Schäden, egal wessen Schuld es war, abgedeckt sind und Sie die geringsten Kosten tragen.

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