LICHTHUPE- WANN DARF MAN SIE VERWENDEN

27.10.2022
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Die „Lichthupe“, so wie wir sie im Alltag nennen, wird in den unterschiedlichsten Situationen eingesetzt – in vielen Fällen ist das laut Straßenverkehrsordnung aber gar nicht erlaubt. In welchen Situationen man die Lichthupe gesetzeskonform benutzen darf, haben wir zusammengefasst.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, was unter "Lichthupe'' überhaupt gemeint ist, so versteht man unter „Lichthupe“ das kurze, stoßweise Betätigen des Fernlichts.

Wann ist der Einsatz der Lichthupe erlaubt?

Immer wenn es erlaubt ist zu hupen, darf auch die Lichthupe betätigt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn es der Sicherheit des Verkehrs dient. Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen sein:

  • Wenn man andere oder sich selbst gefährdet sieht, darf die Lichthupe als Warnsignal eingesetzt werden. Also darf ein Autofahrer, der dabei ist, bei roter Ampel in eine Kreuzung einzufahren, mittels Licht- bzw. Blinkzeichen davor gewarnt werden.
  • Auch Überholmanöver dürfen durch die Lichthupe angekündigt werden, wenn es für die Sicherheit erforderlich ist. Fährt ein vorausfahrendes Fahrzeug nicht weit genug auf dem rechten Fahrstreifen oder der Fahrer erscheint unaufmerksam, ist der Einsatz der Licht- oder akustischen Hupe erlaubt. 
  • Die Lichthupe kommt vor allem im Alltagsverkehr auch dann häufig zum Einsatz, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug (versehentlich) mit Fernlicht unterwegs ist bzw. nicht rechtzeitig abblendet.






Wann wird die Lichthupe unerlaubt eingesetzt?

In vielen Situationen können durch den Einsatz der Lichthupe Missverständnisse entstehen, die erst recht die Verkehrssicherheit gefährden. Auch das Delikt der Nötigung bzw. der Missbrauch der Lichthupe steht hier immer wieder im Raum. Auch wenn einem in manchen Verkehrssituationen die Finger jucken, muss laut Straßenverkehrsordnung in folgenden Situationen auf den Einsatz der Lichthupe verzichtet werden:

  • Auf der Autobahn, um langsam fahrende/überholende Autofahrer dazu zu bewegen, schneller zu fahren.
  • Um dem Gegenüber zu signalisieren, dass man auf den Vorrang verzichtet. Zum Beispiel an einer engen Straßenstelle, die nur abwechselnd von einem Fahrzeug passierbar ist und hinsichtlich Vorrang nicht beschildert ist.
  • Die Lichthupe ist auch dann nicht gestattet, wenn dem Gegenüber signalisiert werden soll, dass er die Spur wechseln kann (Visuelles Signal für „Ich lass dich rein!“)
  • Auch ist die Lichthupe verboten, um Fußgängern zu signalisieren, dass sie die Straße überqueren können / nicht überqueren sollen.






Darf man mit der Lichthupe vor Radar warnen?

Da ein Radar nichts ist, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Lichthupe laut StVO erst dann eingesetzt werden darf, wenn es der Verkehrssicherheit dient, ist das Warnen vor einer Radarfalle grundsätzlich nicht erlaubt. Da es aber in Österreich in der Vergangenheit bereits Fälle gab, wo dies zur Debatte stand und der Verfassungsgerichtshof auch Strafen aufhob, kann man sagen, dass es nicht ausdrücklich verboten ist, andere Verkehrsteilnehmer vor einer Radarfalle mittels Licht- oder Blinkzeichen zu warnen.

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