ACHTUNG, BETRUG! – MIT DIESEN TIPPS SIND SIE FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENKAUF UND -VERKAUF GEWAPPNET

08.06.2022
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Verschwiegene Mängel, manipulierter Tacho – mit unserer Checkliste entlarven Sie Betrug, unseriöse Verkäufer, fiese Tricks und versteckte Mängel beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen.

Das Wichtigste beim privaten Gebrauchtwagenkauf und -verkauf vorweg: Treten Sie niemals allein auf. Vier Augen sehen und vier Ohren hören immer mehr als zwei. Im Idealfall ist Ihre Begleitung auch fachkundig. Dennoch lauern oft einige Fallen, vor allem im Internet, in die Sie als Käufer oder auch Verkäufer möglichst nicht hineintappen sollten. Wir haben daher die häufigsten Betrugsmaschen und gefinkeltsten Betrügereien aufgelistet – und wie Sie diese erkennen.

Kontakt mit dem Verkäufer/Käufer

  • Rückruf: Vorsicht, wenn Sie Ihr Auto inserieren und vom Kaufinteressenten um Rückruf gebeten werden. Es kann sich um teuer zu bezahlende Telefondienste handeln.
  • Sie werden unter Druck gesetzt: Ob Sie zu einer Entscheidung beim Interesse für ein Auto gedrängt werden oder ob ein Kaufinteressent das Auto gleich mitnehmen will: Lassen Sie sich keinesfalls erpressen oder drängen! Lieber ein anderes Auto kaufen bzw. auf den nächsten Käufer warten
  • Probefahrt ist nicht möglich: Finger weg, das riecht nach geplantem Betrug.
  • Ankaufstest bzw. fachkundige Fahrzeugbegutachtung wird verweigert: Seriöse Verkäufer/Händler haben damit kein Problem.
  • Zusicherungen können/wollen nicht schriftlich bestätigt werden: Zusätze wie „unfallfrei“ oder „das wird noch repariert“ werden nur mündlich kundgetan? Das ist unehrlich.
  • Hinwies auf viele Reparaturen, die durchgeführt worden sind: Vorsicht, das könnte bedeuten, dass sich die Reparaturen häufen und das Auto daher rasch weg muss.
  • Auto wird geliefert: Ein Fahrzeug soll zur Ansicht/zum Test zu Ihnen gebracht werden. Sie sollen lediglich „als Sicherheit“ die Transportkosten überweisen – Achtung, Abzocke! Das Auto kommt meist nie an, das Geld ist weg.

 

Besichtigung

  • Besichtigung ist nicht möglich/wird verweigert: Jeder weitere Schritt ist überflüssig, hier stimmt etwas nicht.
  • Besichtigung nur bei Dunkelheit: Das Auto kann nur in der dunklen Tiefgarage oder bei Dämmerung besichtigt werden? – Verabschieden Sie sich davon.
  • Fahrzeug ist schmutzig: Ein schmutziges Fahrzeug kann oberflächliche Schäden auf Karosserie und Felgen übertünchen.
  • Reifen seitlich geschwärzt: Achtung, das lässt alte Reifen wie neu wirken und kann von der Kontrolle auf Risse und Profiltiefe ablenken.
  • Reifen sind ungleichmäßig abgefahren: Hier könnte das Fahrwerk fehlerhaft sein – unbedingt prüfen lassen.
  • Felgen glänzen wie neu: Schäden, Rost könnten dadurch vertuscht werden – genaue Kontrolle!
  • Verformte Felgen: Dies könnte ein Hinweis auf einen bisher gar intensiven „Einsatz“ sein.
  • Getuntes Auto: Zum einen kann dies darauf hinweisen, dass das Fahrzeug recht verschleißfreudig gefahren wurde, zum anderen sollten Umbauten immer fachkundig durchgeführt worden und in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein.
  • Schadenersatz: Ein Kaufinteressent „entdeckt Mängel“ an Ihrem Auto, obwohl Sie alles angegeben haben – und fordert ungerechtfertigt Schadenersatz aufgrund seiner Anreise oder Zeitaufwand. Durch ein Gutachten vor dem Verkauf können Sie sich in jedem Fall davor schützen.
  • „Kärtchenhändler“: Sie kennen das sicher: Sie kommen zu Ihrem Auto und dort klemmt ein kleines Kärtchen mit Infos wie „Zahle Höchstpreise“. Das muss nicht, kann aber unseriös sein. Daher auf die Telefonnummer achten (Bezahlnummer), nicht unter Druck setzen lassen, an Kaufvertrag denken und vor Verkauf unbedingt das Auto abmelden.

 

Dokumente und Papiere

  • Es gibt kein oder nur ein unvollständiges Serviceheft: Könnte sein, dass in der Vergangenheit kein oder nur selten ein fachgerechtes Service bzw. notwendige Reparaturen durchgeführt worden sind (vor allem bei gebrauchten Elektroautos wichtig, da die Garantie für den teuren Akku/die Batterie an die vorgeschriebenen Service-Termine gebunden ist).
  • „Selbstgebastelter“ Kaufvertrag: Besteht der Verkäufer auf nicht standardisierte Kaufverträge oder solche, die Bezeichnungen wie „Bastlerfahrzeug“, „verkauft wie besichtigt“, „keine Garantie/Gewährleistung“ beinhalten, lassen Sie diesen Deal besser bleiben.
  • Bald ablaufendes bzw. kein gültiges Pickerl: Unter Umständen stehen etliche Reparaturen an – ziehen Sie die § 57a-Begutachtung vor, das schafft Klarheit.
  • Unterlagen fehlen: Ob Zulassungsschein, Betriebsanleitung oder Serviceheft – bei Kauf/Verkauf sollte alles vorhanden sein.

 

Zahlung

  • Verkäufer ersucht um Vorauszahlung oder Zahlung via Treuhanddienst: Seriöserweise erfolgt die Bezahlung erst nach Besichtigung, Probefahrt und Kaufvertragsunterzeichnung. Für das Geld gibt es im Gegenzug das Auto, Schlüssel und alle relevanten Dokumente und Unterlagen.
  • Geldübergabe irgendwo: Wenn die Geldübergabe auf einem Parkplatz oder zwielichtigen Ort stattfinden soll, nehmen Sie bitte davon Abstand.

 

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