KLEINES PICKERL 1x1

13.06.2020
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Das „Pickerl“ oder die §57a-Begutachtung ist eine vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung Ihres Kraftfahrzeugs und Anhängers. Bei der Überprüfung wird Ihr Wagen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrolliert.

Wann der Überprüfungstermin fällig wird, richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Das Datum wird von der Werkstätte in die Begutachtungsplakette gestanzt. Ein neu zugelassener PKW muss nach drei Jahren überprüft werden. Nach dieser ersten Begutachtung muss die Nächste nach zwei Jahren gemacht werden. Danach sollte die Überprüfung jedes Jahr stattfinden.

Die „Pickerl“-Termine sollten gewissenhaft eingehalten werden. Der Termin kann einen Monat vor und vier Monate nach dem eingestanzten Begutachtungsmonat sein. Dies hat keine Auswirkung auf den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung

Welche Elemente werden bei einer §57a-Begutachtung überprüft?

Im Grunde wird überprüft, ob Ihr Fahrzeug der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Folgende Elemente werden genauer überprüft: 

  • Bremsanlage
  • Motor
  • Räder und Reifen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Lichtanlage
  • Ausrüstung
  • Umweltverträglichkeit

Werden schwere Mängel festgestellt oder bestehen sogar „Mängel mit Gefahr in Verzug“, muss unmittelbar eine Reparatur und eine anschließend neuerliche Vorführung erfolgen. Sobald Ihr Fahrzeug keine schweren Mängel mehr aufweist oder nach der Überprüfung keine oder nur leichte Mängel festgestellt wurden, kann ein neues „Pickerl“ ausgestellt werden.

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