RETTUNGSGASSE BILDEN

28.06.2020
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Kommt es auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen zu einer Staubildung, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dieses Gesetz wurde Anfang 2012 beschlossen, um ein Durchkommen für Einsatzfahrzeuge zu garantieren. Die Rettungsgasse darf deshalb nur von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes und des Pannendienstes befahren werden.

 Aber Achtung: Eine Rettungsgasse sollten Sie nicht erst bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern, sondern sobald sich ein Stau abzeichnet.

Wie funktioniert die Rettungsgasse?

Auf zweispurigen Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen müssen die linksfahrenden Fahrzeuge nach links und die rechtsfahrenden so weit wie möglich nach rechts ausweichen. Nach dem Ausweichen sollten Sie das Fahrzeug unbedingt wieder parallel zur Fahrtrichtung ausrichten. Halten Sie auch genügend Abstand, damit Sie im Notfall noch mehr Platz machen können.

Bei drei- und vierspurigen Autobahnen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen Fahrzeuge so weit wie möglich nach rechts ausweichen. Wenn es notwendig ist, darf der Pannenstreifen mitbenützt werden.

Bei Ausfahrten sollten Sie darauf achten, dass Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden und problemlos weiterfahren können.

Wer sich bei Staubildung nicht richtig einreiht, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Stört Ihr Auto ein Einsatzfahrzeug bei der Durchfahrt durch die Rettungsgasse, müssen Sie mit einem noch höheren Strafrahmen rechnen.

Abschließend ist also zu sagen: Bilden Sie bei Stau immer eine Rettungsgasse! So helfen Sie im Extremfall dabei, Leben zu retten.

Bei Das WeltAuto finden Sie wichtige Tipps zum richtigen Verhalten bei Unfällen und Pannen.

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